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   OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01   

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https://dejure.org/2002,7566
OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,7566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,7566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,7566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Gastwirtes für den Nerzmantel eines Gastes; Schadensersatzanspruch wegen Verlustes eines Pelzmantels; Risiko für mitgebrachte und abhanden gekommene Garderobenstücke; Stillschweigende Übernahme der Verwahrung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung eines Gastwirtes für die Garderobe der Gäste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Gastronomie: Gastwirt haftet nicht für verschwundenen Nerzmantel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Restaurant-Besuch: Kein Schadensersatz wegen Verlust eines Pelzmantels in Gastwirtschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 33/79

    Gastwirt - Garderobenhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01
    Die Rechtsprechung, der der Senat folgt, erlegt grundsätzlich dem Gast das Risiko für mitgebrachte und abhanden gekommene Garderobenstücke auf und lehnt eine Haftung des Gastwirtes ab (BGH in MDR 1980, Seite 485).
  • KG, 03.05.1984 - 12 U 4097/83

    Anspruch gegen einen Gastwirt wegen eines während einer Feierlichkeit abhanden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01
    Eine stillschweigende Übernahme der Verwahrung liegt beispielsweise vor, wenn die Garderobe außerhalb des Gastraumes aufbewahrt wird, also in einem Bereich, den der Gast nicht einsehen kann (KG, MDR 1984, Seite 846; LG Hamburg, NJW-RR 19986, Seite 829).
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